AHV/IV/EO-Beiträge als Selbstständige:r schnell berechnen — inklusive Sonderregelung, Mindestbeitrag und Rücklagen-Empfehlung. Kostenlos, lokal im Browser.
Reingewinn (Basis)—
AHV/IV/EO-Beitrag—
Verwaltungskosten Ausgleichskasse (höchstens 5 %, hier mit 5 % gerechnet)—
BVG-Schätzung (ca. 18 % des koordinierten Lohns)—
➡️ Gesamte Sozialversicherungskosten (Schätzung)—
Empfohlene Rücklage (% vom Einkommen)—
⚠️ Schätzung, keine Steuerberatung. Massgebend ist die Verfügung Ihrer kantonalen Ausgleichskasse.
📌 Wichtigste Zahlen 2026: AHV/IV/EO-Beitragssatz Selbstständige = 10,0 % (AHV 8,1 %, IV 1,4 %, EO 0,5 %) ab einem Einkommen von CHF 60'500, darunter die sinkende Skala ab 5,371 %. Mindestbeitrag: CHF 530/Jahr (Einkommen unter CHF 10'100). Verwaltungskosten der Ausgleichskasse: höchstens 5 % der Beiträge. Ab dem Referenzalter gilt ein Freibetrag von CHF 16'800. Quelle: Merkblatt 2.02, Stand 1.1.2026.
Ab 2027 (Bundesrat, 02.10.2026): Mindestbeitrag CHF 541, Skala von CHF 10'300 bis 61'500 (Medienmitteilung).
Sinkende Beitragsskala 2026
Jahreseinkommen
Beitragssatz
Beitrag am unteren Rand
unter CHF 10'100
Mindestbeitrag
CHF 530
CHF 10'100–17'600
5,371 %
CHF 542
CHF 30'500–33'000
5,987 %
CHF 1'826
CHF 45'500–48'000
7,469 %
CHF 3'398
CHF 58'000–60'500
9,321 %
CHF 5'406
ab CHF 60'500
10,0 %
CHF 6'050
Auszug, die volle Skala hat 18 Stufen und steckt im Rechner. Anders als bei der Pensionskasse gibt es bei der AHV keine Obergrenze: Auch Einkommen über CHF 148'200 sind voll beitragspflichtig, für Selbständige wie für Angestellte. Vom Einkommen ziehen die Ausgleichskassen zudem einen Zins auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital ab; das ist hier nicht eingerechnet.
Häufige Fragen
Wann muss ich mich bei der Ausgleichskasse anmelden?
Sobald du selbstständig erwerbstätig bist (keine Abhängigkeit von einem Arbeitgeber, auf eigene Rechnung). Die Anmeldung erfolgt bei der kantonalen Ausgleichskasse deines Wohnsitzes oder der Berufsverbands-AK. Frist: innerhalb 3 Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Ohne Anmeldung entstehen Verzugszinsen (5 % p.a.).
Wie werden AHV-Beiträge berechnet?
Basis ist der steuerrechtliche Reingewinn (Einnahmen minus Betriebskosten). Davon zieht die Ausgleichskasse einen Zins auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital ab. Ab CHF 60'500 Einkommen gelten 10,0 % (AHV 8,1 %, IV 1,4 %, EO 0,5 %), darunter die sinkende Skala ab 5,371 %, unter CHF 10'100 der Mindestbeitrag von CHF 530. Einen Freibetrag gibt es erst ab dem Referenzalter (CHF 16'800).
Was ist die Ausgleichskasse und welche soll ich wählen?
Ausgleichskassen (AK) verwalten die AHV-Beiträge. Es gibt kantonale AKs und Verbands-AKs (z. B. Gewerbeverband, Coopzeiger, Suisa). Die Verwaltungskosten variieren, betragen aber höchstens 5 % der Beiträge. Mitglieder eines Berufsverbands profitieren oft von tieferen Kosten. Kantonale AK ist immer eine Option, wenn kein Verband existiert.
Brauche ich als Freelancer auch eine Pensionskasse (BVG)?
Selbstständige sind nicht obligatorisch der beruflichen Vorsorge (BVG) angeschlossen. Du kannst aber freiwillig in die Pensionskasse einzahlen — entweder über einen Verband oder die Auffangeinrichtung (BVG-Sammelstiftung). Alternativ ermöglicht die Säule 3a steuerlich privilegiertes Sparen (mit Pensionskasse max. CHF 7'258 pro Jahr, 2025 und 2026). Selbstständige ohne PK können bis 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288, in die Säule 3a einzahlen (2027: 7'373 bzw. 36'864).
Welche Rücklagen sollte ich als Freelancer bilden?
Daumenregel für Schweizer Freelancer: 25–30 % des Brutto-Einkommens zurücklegen:
~10 % AHV/IV/EO
bis 0,5 % Verwaltungskosten AK (höchstens 5 % der Beiträge)
~10–15 % Einkommenssteuern (kantonsabhängig)
~5–8 % Pensionskasse / Säule 3a
Separate Rücklagenkonto führen — nicht im Geschäftskonto lassen.