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Wie viele Ferientage
stehen dir zu?

Anteiliger Ferien-Anspruch (pro rata) bei Ein- oder Austritt unterm Jahr — mit deinen Arbeitstagen pro Woche. Für die Schweiz. Lokal im Browser, ohne Login.

💡 Einfach: Ferienwochen × Arbeitstage/Woche = Ferientage pro Jahr. Davon der Zeitanteil, den du im Jahr arbeitest. Das Gesetz (OR 329a) verlangt mind. 4 Wochen (bis 20 J.: 5). Orientierung, kein Rechtsrat — Vertrag prüfen. Nichts wird hochgeladen.

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anteilige Ferientage für diesen Zeitraum

Ferientage/Jahr = Ferienwochen × Arbeitstage/Woche. Teilzeit steckt in den Arbeitstagen: Wer an 3 Tagen arbeitet, trägt 3 ein (4 Wochen = 12 Tage); wer an 5 Tagen reduziert arbeitet, trägt 5 ein. Der Anspruch bleibt immer gleich viele Wochen (Art. 329a OR). Anteil = Tage von Eintritt bis Austritt (inkl.) ÷ Tage des Jahres (366 im Schaltjahr). Richtwert, kein Rechtsrat — dein Arbeitsvertrag/GAV und die aktuelle Rechtslage gehen vor.

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