Direktantwort: Für einen Schweizer Garten braucht man je nach Fläche mindestens einen Rasenmäher, einfaches Handwerkzeug (Spaten, Harke, Giesskanne) und witterungsbeständige Pflanzen passend zur Klimazone. Wer ein Gartenhaus plant, klärt vorab die Baubewilligung beim Gemeindeamt; wer Bäume oder Hecken nahe der Grundstücksgrenze pflanzt, prüft den kantonalen Grenzabstand. Geräte kauft man in der Schweiz am besten bei Jumbo, Hornbach, Landi oder OBI CH; Pflanzen bei Migros Garten oder im Gartencenter vor Ort.
Garten-Kategorien im Überblick
| Kategorie | Preis CHF (Richtwert) | Hauptsaison | Kauftipp |
|---|---|---|---|
| Rasenmäher | 80.– bis 2'500.– | März – Oktober | Akkumodell für Flächen bis 500 m²; Robomäher ab 400 m² |
| Bewässerung | 20.– bis 600.– | April – September | Tropfbewässerung spart bis 50 % Wasser vs. Sprinkler |
| Gartenhaus | 800.– bis 8'000.– | Ganzjährig | Baubewilligung kantonal klären; Holz imprägnieren |
| Gartengeräte | 30.– bis 500.– | Februar – November | Qualität lohnt: Schmiedespaten halten 20+ Jahre |
| Gartenmöbel | 150.– bis 3'000.– | März – Oktober | Ende Saison (September) bis 40 % günstiger |
Boden & Klima CH
Die Schweiz hat drei Hauptklimabereiche: Mittelland (mild, feucht), Alpen (kurze Sommer, Frost bis Mai) und Tessin (mediterran, heiss). Boden vor dem Bepflanzen testen – pH 6–7 ist ideal für die meisten Gemüse- und Zierpflanzen.
Bewässerung im Sommer
Im Mittelland wird der Sommer immer trockener. Morgenbewässerung (06–08 Uhr) reduziert Verdunstung. Regenwasser sammeln – viele Gemeinden fördern Zisternen. Tropfschläuche direkt an die Wurzeln sind am effizientesten.
Winterschutz für Pflanzen
Kübelpflanzen (Oleander, Palmen) frostfrei überwintern (5–10 °C). Empfindliche Stauden mit Tannenzweigen abdecken. Gartenmöbel einlagern oder mit Schutzhüllen abdecken. Gartenhaus-Holz vor dem Winter nachölen.
Gemeinde-Vorschriften
Neben Baubewilligungen für Gartenhäuser gelten oft Abstandsregeln zu Nachbargrenzen (je nach Kanton 0,5–3 m). Kompostierungspflicht für Grüngut in vielen Gemeinden. Motorgeräte oft nur werktags 07–12 und 13–20 Uhr erlaubt.
Gartenplanung Schweiz: Worauf es ankommt
Ein gut geplanter Garten spart langfristig Arbeit und Geld. In der Schweiz kommt hinzu, dass die Klimazone, die Hanglage und lokale Bauvorschriften die Gestaltungsmöglichkeiten stark beeinflussen.
Schritt 1: Klimazone bestimmen
Die Schweiz ist in die USDA-Klimazonen 5–9 unterteilt. Das Mittelland liegt meist in Zone 7–8 (Minima −12 bis −6 °C), viele Alpentäler in Zone 5–6 (bis −28 °C), das Tessin in Zone 9. Diese Zone bestimmt, welche Pflanzen überwintern können.
Schritt 2: Boden analysieren
Ein einfacher pH-Test (CHF 5.– bis 20.– im Gartencenter) zeigt, ob der Boden kalkig (pH 7+) oder sauer (pH 5–6) ist. Schwererde im Mittelland braucht oft Sand und Kompost zur Auflockerung. Sandige Böden in manchen Regionen müssen mit Humus angereichert werden.
Schritt 3: Sonne und Schatten kartieren
Gemüse braucht mindestens 6 Stunden Sonne täglich. Schattige Bereiche eignen sich für Hostas, Farnen oder Beerensträucher. Mauern und Wände speichern Wärme – ideal für Weinreben und Pfirsiche an der Südseite.
Schritt 4: Bewässerungsplan erstellen
Bereits beim Anlegen des Gartens die Bewässerungsinfrastruktur planen. Ein Wasserzähler für den Garten (Zwischenzähler ab CHF 80.–) ermöglicht den Kanalanschluss-Abzug auf der Abwasserrechnung.
Schritt 5: Höhenlage berücksichtigen
Mit jeden 100 Höhenmetern sinkt die Durchschnittstemperatur um rund 0,6 °C und die Vegetationsperiode verkürzt sich. Ein Garten auf 400 m ü. M. im Mittelland tickt gartenbaulich anders als einer auf 1'200 m in einem Alpental – dort startet die Aussaat oft erst im späten Mai und die erste Herbstfrostnacht kann schon Anfang September kommen.
Gartensaison-Kalender: Frühling, Sommer, Herbst, Winter
Der Schweizer Gartenkalender richtet sich nach den vier Jahreszeiten – wer die Reihenfolge kennt, verpasst kein Zeitfenster und spart sich Fehlkäufe.
🌱 Frühling (März – Mai)
- Rückschnitt von Sträuchern und Stauden vor dem Austrieb
- Rasen vertikutieren, erste Langzeitdüngung
- Aussaat drinnen (Tomaten, Peperoni) ab Februar/März
- Beete umgraben, Kompost einarbeiten
- Nach den Eisheiligen (11.–15. Mai) frostempfindliche Pflanzen auspflanzen
☀️ Sommer (Juni – August)
- Regelmässiges Mähen (wöchentlich bei gutem Wachstum)
- Morgenbewässerung, Mulchen gegen Austrocknung
- Sommerdünger mit wenig Stickstoff (Pilzrisiko)
- Laufende Ernte bei Gemüse und Beeren
- Hecken schneiden ausserhalb der Vogelbrutzeit beachten
🍂 Herbst (September – November)
- Herbstdünger mit Kalium für winterfeste Rasenwurzeln
- Laub entfernen oder als Mulch/Kompost nutzen
- Zwiebelblumen (Tulpen, Narzissen) pflanzen
- Kübelpflanzen rechtzeitig vor dem ersten Frost einräumen
- Gartenhaus-Holz nachölen, Möbel einlagern
❄️ Winter (Dezember – Februar)
- Gartenplanung fürs nächste Jahr, Saatgut bestellen
- Werkzeuge reinigen, schleifen und ölen
- Obstbäume an frostfreien Tagen schneiden
- Frostschutz für Kübelpflanzen kontrollieren
- Rasenmäher und Motorgeräte warten lassen (Werkstatt weniger ausgelastet)
| Region | Vegetationsperiode (grob) | Letzter Frühjahrsfrost |
|---|---|---|
| Mittelland (Zone 7–8) | April – Oktober | Mitte Mai (Eisheilige) |
| Voralpen & Alpentäler (Zone 5–6) | Ende Mai – September | Ende Mai bis Anfang Juni |
| Tessin (Zone 9) | März – November | Selten, meist nur in Kaltluftsenken |
Rasenpflege Schweiz: Mähen, Düngen & Vertikutieren
Ein gepflegter Rasen ist das Herzstück vieler Schweizer Gärten. Die Pflege folgt dem Jahresrhythmus.
Mähen
Schnitthöhe 4–5 cm im Sommer (nie weniger als 3,5 cm bei Trockenheit). Häufigkeit: bei gutem Wachstum 1× pro Woche. Vergleich Rasenmäher Schweiz →
- Elektro-Schiebemäher: ab CHF 80.–, ideal für kleine Flächen bis 200 m²
- Akku-Rasenmäher: CHF 250.– bis 500.–, leise, abgasfrei, für 200–600 m²
- Selbstfahr-Rasenmäher (Benzin): CHF 600.– bis 1'500.–, für grosse Flächen
- Robotermäher: ab CHF 400.–; für autonomes Mähen. Robotermäher Vergleich →
Düngen
Rasen 2–3× pro Jahr düngen: März (Langzeitdünger), Juni (Sommerdünger mit wenig Stickstoff), September (Herbstdünger mit Kalium). Stickstoffüberschuss im Sommer fördert Pilzkrankheiten.
Vertikutieren
Im April/Mai und September: Filz und Moos entfernen. Mietgeräte (CHF 40.–/Tag) gibt es bei Jumbo und Landi. Danach nachsäen und wässern. Nicht bei Trockenheit vertikutieren.
Rasen erneuern und Nachsaat-Timing
Fertigrasen (ab CHF 4.–/m²) gibt es bei Migros Garten und Landi. Einsäen ist günstiger (CHF 0,50–1.–/m²), braucht aber 4–6 Wochen bis zur Belastbarkeit. Bestzeit für Neuanlage: April oder August/September, weil der Boden dann warm genug für die Keimung ist, aber die Sommerhitze nicht mehr austrocknet. Kahle Stellen im Rasen am besten im Spätsommer nachsäen – bis zum ersten Frost hat das Gras dann genug Zeit zum Anwurzeln.
Energie & Antrieb bei Gartengeräten: Akku, Benzin oder Netzstrom?
Beim Kauf von Rasenmäher, Heckenschere oder Motorsäge stellt sich immer auch die Antriebsfrage – sie beeinflusst Anschaffungspreis, Betriebskosten und Lärmpegel.
Akku-Geräte
Höherer Anschaffungspreis, dafür leise, abgasfrei und wartungsarm. Ideal für Siedlungsgebiete mit engen Grenzabständen zu Nachbarn und für die in vielen Gemeinden geltenden Ruhezeiten, da Akkugeräte deutlich unter dem Lärmpegel von Benzingeräten liegen. Wechselakku-Systeme eines Herstellers (z. B. für Rasenmäher, Heckenschere und Laubbläser gleichzeitig nutzbar) sparen langfristig Geld gegenüber Einzelkäufen.
Benzin-Geräte
Höhere Leistung und unbegrenzte Laufzeit, dafür lauter, wartungsintensiver (Ölwechsel, Zündkerzen, Vergaser) und mit Abgasen. Sinnvoll vor allem bei grossen Grundstücken (über 800–1'000 m²) oder bei Motorsägen für dickeres Holz, wo Akkugeräte an ihre Grenzen stossen.
Netzstrom-Geräte
Günstigste Anschaffung, dauerhaft einsatzbereit ohne Akkuladezeit, aber durch das Kabel in der Reichweite eingeschränkt und nur für kleinere, kabelnahe Flächen praktikabel. Für Balkon, kleine Vorgärten oder als Zweitgerät weiterhin eine sinnvolle, günstige Option.
Betriebskostenseitig schneiden Akkugeräte über die Lebensdauer meist am günstigsten ab, da Strom pro Ladung nur wenige Rappen kostet und Wartungskosten entfallen – der höhere Kaufpreis relativiert sich damit über mehrere Gartensaisons.
| Antriebsart | Lautstärke | Am besten für |
|---|---|---|
| Akku | Leise | Siedlungsgebiet, Gärten bis ca. 800 m² |
| Benzin | Laut | Grosse Flächen, Dauereinsatz, dickes Schnittgut |
| Netzstrom | Mittel | Kleine, kabelnahe Flächen und Balkon |
Gartenbeleuchtung, Strom & Sicherheit im Aussenbereich
Licht und Strom im Garten machen den Aussenbereich abends nutzbar und sicherer – dabei gilt es einige elektrotechnische und rechtliche Punkte zu beachten.
Niederspannungs-Beleuchtung (12/24 V)
Gartenleuchten-Sets mit Trafo (CHF 40.– bis 150.–) laufen mit ungefährlicher Niederspannung und lassen sich meist ohne Elektrofachperson selbst verlegen. Solarleuchten (ab CHF 10.– pro Stück) brauchen gar keine Verkabelung, sind aber wetter- und lichtabhängig in der Leuchtdauer.
Festinstallationen mit 230 V
Fest verlegte 230-V-Aussensteckdosen, Poolbeleuchtung oder Gartenhaus-Elektrik müssen in der Schweiz von einer konzessionierten Elektrofachperson gemäss den Niederspannungs-Installationsnormen (NIN) ausgeführt werden – Arbeiten in Eigenregie an der Festinstallation sind nicht zulässig und im Schadenfall auch versicherungstechnisch riskant. Aussensteckdosen benötigen mindestens Schutzart IP44, bei direkter Bewitterung besser IP55 oder höher.
Fehlerstromschutzschalter (FI/RCD)
Alle Aussensteckdosen und Gartenbeleuchtungen mit Netzspannung müssen über einen Fehlerstromschutzschalter (FI, oft 30 mA) abgesichert sein – das reduziert das Risiko eines Stromschlags bei Feuchtigkeit erheblich und ist in modernen Elektroinstallationen Standard. Bei älteren Liegenschaften lohnt sich eine Kontrolle durch die Elektrofachperson, insbesondere vor dem Nachrüsten von Gartensteckdosen.
Solarbeleuchtung und Insektenfreundlichkeit
Warmweisses Licht (unter 3'000 Kelvin) und eine Ausrichtung nach unten stören nachtaktive Insekten deutlich weniger als kaltweisses, ungerichtetes Licht. Zeitschaltuhren oder Bewegungsmelder reduzieren zusätzlich die Lichtverschmutzung und den Stromverbrauch im Garten.
Bewässerungssysteme: Welches passt zu meinem Garten?
Die Schweizer Sommer werden trockener. Eine durchdachte Bewässerung spart Arbeit und Wasser. Gartenpumpe Schweiz →
Giesskannen und Schlauch
Günstig (CHF 15.– bis 60.–) und flexibel. Für kleine Gärten und Balkonpflanzen ausreichend. Nachteil: zeitaufwändig, ungleichmässige Wasserverteilung.
Sprinkleranlagen
Automatisch über Timer (CHF 80.– bis 300.– für Grundausstattung). Wasserverlust durch Verdunstung hoch. Geeignet für Rasen. Nicht für Gemüse empfohlen (Blattfeuchte fördert Pilze).
Tropfbewässerung
Sparsamste Methode: Wasser direkt an die Wurzeln, 30–50 % weniger Verbrauch. Systeme ab CHF 60.– bei Jumbo. Ideal für Gemüsebeet und Stauden. Kombination mit Solarpumpe und Regenwassertank möglich.
Regenwassernutzung
Zisternen (CHF 200.– bis 2'000.–) sammeln Regenwasser vom Dach. Viele Kantone fördern Regenwassernutzung. Wasser nicht für die Küche, aber gut für Gartenbewässerung. Pumpen für Zisternen →
Bewässerungscomputer
Ein Bewässerungscomputer (CHF 40.– bis 150.–) schaltet Sprinkler oder Tropfsystem automatisch nach Zeitplan – ideal bei Ferienabwesenheit. Modelle mit Regensensor oder Bodenfeuchtemesser (ab CHF 90.–) verhindern unnötiges Giessen bei feuchter Witterung und sparen zusätzlich Wasser. Wer eine Smart-Home-App bevorzugt, findet Bluetooth- oder WLAN-Bewässerungscomputer ab rund CHF 70.– bei Jumbo, Hornbach und im Fachhandel.
Wasserverbrauch und Kosten
Trinkwasser kostet in Schweizer Gemeinden je nach Wasserwerk grob CHF 2.– bis 4.– pro m³ (zuzüglich Abwassergebühren, die oft am Frischwasserbezug bemessen werden). Ein mittelgrosser Rasen (200 m²) kann im trockenen Sommer schnell mehrere hundert Liter pro Woche benötigen. Ein separater Gartenwasserzähler lohnt sich meist ab einem Garten von 100–150 m², weil damit die sonst mitverrechnete Abwassergebühr für nicht in die Kanalisation zurückfliessendes Giesswasser entfällt – bei den örtlichen Wasserwerken erfragen.
Gartengeräte Grundausstattung: Was brauche ich wirklich?
Qualitativ hochwertige Grundgeräte aus Schweizer oder deutschen Schmiedebetrieben halten Jahrzehnte. Billiges Werkzeug bricht schnell und kostet langfristig mehr.
Must-have Handgeräte (Budget CHF 120.– bis 250.–)
- Spaten (CHF 30.– bis 80.–): Schmiedespaten mit langem Schaft für Bodenaushub
- Grabegabel (CHF 25.– bis 60.–): Zum Auflockern ohne Wurzeln zu durchtrennen
- Harke/Rechen (CHF 20.– bis 45.–): Metallzähne für Laub und Erde
- Pflanzschaufel/Kelle (CHF 8.– bis 20.–): Für Beet- und Balkonarbeiten
- Unkrautzieher (CHF 10.– bis 25.–): Spart Rücken beim Jäten
- Gartenschere (CHF 20.– bis 60.–): Für Stauden und kleinere Äste
- Schubkarre (CHF 60.– bis 180.–): Für Erde, Grüngut und Material; Luftbereifung erleichtert unebenes Gelände
Motorgeräte für grössere Gärten
- Heckenschere (Akku): CHF 80.– bis 200.–, für Hecken bis 2 m Höhe. Heckenschere Vergleich →
- Laubbläser: CHF 40.– bis 180.–, Akku deutlich leiser als Benzin
- Motorsäge/Kettensäge: CHF 120.– bis 400.–, für Baumpflege; Kurs empfohlen. Kettensäge Vergleich →
- Vertikutierer: CHF 100.– bis 300.– oder Miete CHF 40.–/Tag
Für Detailvergleiche einzelner Gerätekategorien (Motorleistung, Akku-Laufzeit, Sicherheitsausstattung) lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Spezial-Ratgeber – dieser Artikel bietet die Grundausstattungs-Übersicht.
Wo kaufen: Jumbo, Hornbach, OBI CH für breite Auswahl; Landi für Qualitätswerkzeug; Migros für Einstiegsgeräte.
Gartenwerkzeug pflegen, schärfen & lagern
Gute Gartengeräte halten mit der richtigen Pflege deutlich länger – gerade bei den Schweizer Preisen für Qualitätswerkzeug eine lohnende Investition an Zeit.
Reinigung nach jedem Einsatz
Erde und Pflanzensaft mit einer Bürste oder einem Spachtel entfernen, bevor sie antrocknen und Rost begünstigen. Ein Eimer mit grobem Sand, der leicht mit Öl getränkt ist, reinigt und ölt Spatenblätter und Scherenklingen gleichzeitig – kurz eintauchen und abziehen genügt.
Schärfen und Ölen
Gartenscheren, Spaten und Grabegabeln bleiben mit einem Wetzstein oder einer Feile (CHF 10.– bis 25.–) scharf und arbeiten dadurch sauberer und kraftsparender. Holzstiele profitieren von gelegentlichem Einölen mit Leinöl, damit sie nicht austrocknen und rissig werden. Metallteile vor der Winterlagerung dünn mit Öl einreiben, um Flugrost zu verhindern.
Akkus und Motorgeräte richtig überwintern
Li-Ion-Akkus (Heckenschere, Rasenmäher, Laubbläser) am besten mit rund 40–60 % Ladestand kühl und trocken lagern, nicht komplett leer oder dauerhaft am Ladegerät. Benzinbetriebene Geräte vor der Winterpause den Tank leeren oder Stabilisator zugeben, da abgestandenes Benzin Vergaser verharzen lässt. Ein jährlicher Service beim Fachhändler (CHF 50.– bis 120.–) lohnt sich vor allem für Rasenmäher und Motorsägen.
Lagerung im Gartenhaus
Werkzeuge hängend statt liegend lagern (Wandhalter, Lochplatten) – das schont Klingen und schafft Übersicht. Spitzenwerkzeuge wie Spaten und Grabegabeln mit der Spitze nach unten in einem trockenen Sandkübel aufbewahren verhindert zusätzlich Korrosion an der am stärksten beanspruchten Stelle.
Gartenhaus & Geräteschuppen in der Schweiz
Ein Gartenhaus schützt Geräte, bietet Stauraum und wertet den Garten optisch auf. In der Schweiz sind aber rechtliche Aspekte zu beachten. Gartenhaus Schweiz Vergleich →
Die Schweiz hat kein einheitliches Baurecht. Jeder Kanton – und oft jede Gemeinde – hat eigene Regeln für bewilligungsfreie Kleinbauten. Typische Freigrenze: bis 10–15 m² Grundfläche, max. 2,5–3 m Firsthöhe, nicht dauerhaft bewohnt, kein Keller, nicht heizbar. Immer beim Gemeindeamt nachfragen, auch bei kleinen Schuppen.
Grössen und Materialien
- Minigeräteschuppen (2–5 m²): CHF 400.– bis 1'200.–, meist baubewilligungsfrei
- Standard-Gartenhaus (6–12 m²): CHF 800.– bis 3'500.–, oft meldepflichtig
- Grosses Gartenhaus (15–30 m²): CHF 2'500.– bis 8'000.–, Baubewilligung meist nötig
Holz vs. Metall vs. Kunststoff
- Holz (Fichte/Kiefer): Optisch schön, gut isolierend, braucht Pflege (Lasur alle 2–3 Jahre)
- Stahl/Metall: Robust, wartungsarm, kann schwitzen (Kondenswasser-Problem)
- Kunststoff (PVC): Günstig, pflegeleicht, weniger ästhetisch, vergilbt mit der Zeit
Fundament
Bodenhülsen (CHF 8.– bis 15.– pro Stück) oder ein Streifenfundament aus Beton. Ohne Fundament wird das Haus feucht und verrottend. Holzpfosten nie direkt im Erdreich verankern – Abstand zum Boden halten.
Nachbarrecht im Garten: Grenzabstand, Überhang & ZGB Art. 684
Gerade bei dicht bebauten Grundstücken im Schweizer Mittelland ist das Nachbarrecht ein häufiger Streitpunkt. Grundlage im Bundesrecht ist das Zivilgesetzbuch (ZGB), die konkreten Distanzen regeln aber die Kantone.
ZGB Art. 684: Übermässige Einwirkung
Art. 684 ZGB verbietet jede „übermässige, nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigte" Einwirkung auf das Nachbargrundstück – ausdrücklich genannt sind unter anderem Rauch, Russ, Erschütterung und ähnliche Einwirkungen. Im Gartenkontext betrifft das etwa Laubbläser und Motorsägen zu unüblichen Zeiten, übermässigen Lichtstrahler-Einsatz oder Gartenfeuer mit starker Rauchentwicklung. Massstab ist stets das ortsübliche, zumutbare Mass – nicht das subjektive Empfinden eines einzelnen Nachbarn.
Grenzabstand für Bäume und Hecken: kantonal unterschiedlich
Das ZGB überlässt die genauen Grenzabstände für Pflanzen den kantonalen Einführungsgesetzen (EG ZGB). Deshalb gelten in der Schweiz sehr unterschiedliche Masse:
- Niedrige Hecken/Sträucher (bis ca. 1–2 m Höhe): in vielen Kantonen 0,5 m bis 1 m Grenzabstand
- Mittelhohe Gehölze: häufig 1 m bis 3 m, je nach Kanton und Wuchsklasse gestaffelt
- Hochstämmige Bäume: teilweise 3 m bis 8 m, in manchen Kantonen sogar mehr bei besonders hohen Baumarten
Diese Werte sind grobe Richtwerte – Zürich, Bern, Waadt oder Tessin legen die Distanzen unterschiedlich fest, teils gestaffelt nach Baumart und Endhöhe. Vor dem Pflanzen lohnt sich immer ein Blick ins kantonale EG ZGB oder eine Anfrage bei der Gemeinde- respektive Kantonsverwaltung.
Überhang-Regelung (Art. 687 ZGB)
Ragen Äste oder Wurzeln über die Grenze und beeinträchtigen sie die Nutzung des Nachbargrundstücks, kann der betroffene Nachbar gemäss Art. 687 ZGB deren Entfernung verlangen. Er muss dafür zunächst dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen; reagiert dieser nicht, darf der Nachbar den Überhang selbst kappen – allerdings nur an der eigenen Grundstücksgrenze und ohne den Baum unnötig zu schädigen. Bei geschützten Bäumen (kommunale oder kantonale Baumschutzverordnungen) gelten zusätzliche Einschränkungen.
| Bepflanzungs-Kategorie | Typischer Grenzabstand | Bemerkung |
|---|---|---|
| Niedrige Hecke (bis ca. 1 m) | 0,5 m – 1 m | In vielen Kantonen die grosszügigste Kategorie |
| Mittelhohe Sträucher/Hecke (1–3 m) | 1 m – 3 m | Oft nach Wuchsklasse gestaffelt |
| Hochstämmige Bäume | 3 m – 8 m | Manche Kantone unterscheiden zusätzlich nach Endhöhe der Art |
| Obstbäume (Niederstamm) | 2 m – 4 m | Teils eigene Kategorie in kantonalen EG ZGB |
Diese Tabelle zeigt grobe, in der Praxis häufig anzutreffende Kategorien – die effektiven Zahlen weichen je nach Kanton und Gemeinde ab. Verbindlich ist immer das jeweilige kantonale Einführungsgesetz zum ZGB.
Gartenzaun, Hecke & Sichtschutz: Höhe und Grenzabstand
Neben lebenden Hecken sind auch feste Zäune und Sichtschutzelemente ein häufiges Thema zwischen Nachbarn – insbesondere bei dicht bebauten Einfamilienhaus-Quartieren im Mittelland.
Zaunhöhe und Materialien
- Maschendraht/Gitterzaun: CHF 15.– bis 40.– pro Laufmeter, meist bis 1,2–1,5 m ohne Bewilligung
- Holzzaun/Sichtschutzwand: CHF 40.– bis 150.– pro Laufmeter, Höhen über 1,8–2 m sind in vielen Gemeinden meldepflichtig
- Doppelstabmattenzaun (Metall): CHF 50.– bis 120.– pro Laufmeter, robust und wartungsarm
Bewilligungspflicht bei Sichtschutz
Ob ein Zaun oder eine Sichtschutzwand bewilligungsfrei ist, hängt wie beim Gartenhaus von der kommunalen Bau- und Zonenordnung ab. Als grobe Faustregel gilt: Je höher der Zaun und je näher an der Grenze, desto eher greift eine Melde- oder Bewilligungspflicht. Reine Hecken unterliegen in der Regel nicht dem Baurecht, sondern dem oben beschriebenen zivilrechtlichen Grenzabstand.
Gemeinsame Grenzeinrichtungen
Ein Zaun genau auf der Grundstücksgrenze gilt rechtlich häufig als gemeinschaftliche Einrichtung – Kosten für Bau und Unterhalt werden dann zwischen den Nachbarn geteilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Vor dem Bau eines Grenzzauns empfiehlt sich daher eine schriftliche Absprache mit der Nachbarschaft, auch um spätere Streitigkeiten über Kostenbeteiligung zu vermeiden.
Pflanzen für den Schweizer Garten
Die richtige Pflanzenwahl nach Klimazone spart Arbeit und Pflanzenschutzmittel.
Mittelland (Zone 7–8): robuste Allrounder
- Rosen (Strauch- und Kletterrosen): pflegeleicht bei richtiger Auswahl, Mindestabstand 80 cm
- Hortensien (Hydrangea paniculata): winterhart bis −20 °C, im Halbschatten
- Lavendel: mediterran, verlangt Drainage, bienenfreundlich
- Obstbäume (Apfel, Birne, Zwetschge): klassisch für CH, Pflanzabstand 4–6 m
- Liguster, Hainbuche: Heckenklassiker, schnittverträglich
Alpenregionen (Zone 5–6): frostresistente Arten
- Alpenrose (Rhododendron ferrugineum): bis −25 °C, saurer Boden nötig
- Bergenia: robuste Bodendecker, Wintergrün
- Sibirische Schwertlilien: wunderschön und sehr frosthart
- Gebirgspfingstrosen: mehrjährig, brauchen kaum Pflege
Tessin (Zone 9): mediterrane Vielfalt
- Oleander: grosse Blütenvielfalt, kein Frost
- Trachycarpus fortunei (Chinesische Hanfpalme): bis Zone 8 winterhart
- Bougainvillea: Kletterstaude, braucht Wärme
- Zitrus in Kübeln: überwintert im hellen Frost-freien Raum
Heimische Wildpflanzen (überall in CH)
Heimische Arten wie Wiesenknautie, Schlüsselblume, Natternkopf und Wildrosen sind pflegeleichter, ökologisch wertvoller und in der Regel frostresistenter als exotische Zierpflanzen. Samen gibt es bei Wildpflanzen-Spezialisten oder online.
Gemüsegarten in der Schweiz
Eigenes Gemüse anbauen erlebt in der Schweiz eine Renaissance. Mit gutem Boden und richtiger Sortenwahl ist der Anbau in der ganzen Schweiz möglich.
Aussaatkalender (Mittelland, grob)
- Februar/März (drinnen): Tomaten, Peperoni, Auberginen, Sellerie
- April (aussen, nach Frostrisiko): Salat, Spinat, Radieschen, Erbsen
- Mai (nach den Eisheiligen, 11.–15. Mai): Tomaten, Zucchetti, Gurken pflanzen
- Juli/August: Herbst-Salat, Wintergemüse, Radieschen Nachsaat
Hochbeet: ideal für CH
Hochbeete (CHF 80.– bis 400.–) wärmen sich schneller auf, haben weniger Unkraut und sind rückenschonend. Holz imprägnieren oder Innenseite mit Teichfolie schützen. Beeterde-Mischung: 1/3 Kompost, 1/3 Gartenerde, 1/3 Strukturmaterial (Sand/Rindenmulch). Ausführlicher Aufbau- und Materialvergleich: Hochbeet Schweiz Ratgeber →
Empfohlene Sorten für CH
Saatgut von Swiss-Anbietern (Zulian, Sativa Bio, Fenaco) ist auf Schweizer Klima abgestimmt. Alte Sorten (Tomate «Ochsenherz», Gurke «Bedfordshire Prize») oft robuster als Hybride.
Fruchtfolge und Mischkultur
Dieselbe Pflanzenfamilie (z. B. Tomaten, Kartoffeln, Peperoni – alle Nachtschattengewächse) sollte nicht mehrere Jahre in Folge auf demselben Beet stehen, da sich sonst bodenbürtige Krankheiten und Schädlinge anreichern. Eine einfache 3- bis 4-jährige Fruchtfolge (Starkzehrer wie Kohl und Tomaten, dann Mittelzehrer wie Karotten, dann Schwachzehrer wie Kräuter und Hülsenfrüchte) hält den Boden gesund. Mischkultur – etwa Tomaten mit Basilikum oder Rüebli mit Zwiebeln – kann Schädlinge zusätzlich verwirren und den Platz im Beet effizienter nutzen.
Gemeinschaftsgärten & Urban Gardening in der Schweiz
Nicht jeder hat einen eigenen Garten – gerade in Städten wie Zürich, Basel, Bern oder Genf ist Gärtnern trotzdem möglich, ohne eigenes Grundstück.
Familiengärten (Schrebergärten)
Klassische Familiengärten (auch Schrebergärten genannt) werden von lokalen Kleingärtner-Vereinen verwaltet und meist gegen einen jährlichen Pachtzins vergeben. In gefragten Städten wie Zürich oder Basel muss man mit Wartelisten von einem bis mehreren Jahren rechnen; in ländlicheren Gemeinden geht es oft schneller. Die Vereine legen üblicherweise Regeln zu Bepflanzung, Häuschengrösse und Pflegepflichten fest.
Gemeinschaftsgärten und Quartierprojekte
In vielen Schweizer Städten sind in den letzten Jahren offene Gemeinschaftsgärten entstanden, in denen Nachbarschaften gemeinsam Beete bewirtschaften – oft auf Zwischennutzungsflächen, Kirchgemeinde-Land oder städtischen Grünflächen. Interessierte finden Angebote meist über die Quartiervereine oder die Grünflächenämter der jeweiligen Stadt.
Urban Gardening auf Balkon und Terrasse
Ohne Garten geht es mit Balkonkästen, Kübeln und kompakten Hochbeeten. Kräuter, Salate, Erdbeeren und Cherry-Tomaten wachsen auch auf wenigen Quadratmetern gut, wenn Substrat und Bewässerung stimmen. Vertikale Systeme (Rankgitter, Wandtöpfe) nutzen die Fläche zusätzlich in der Höhe. Mehr zu passenden Behältern: Hochbeet- und Balkonbeet-Vergleich →
Kompostierung in der Schweiz: Vorschriften & Praxis
Eigener Kompost
Ein Komposthaufen oder -behälter (CHF 50.– bis 150.– bei Jumbo/Landi) verwertet Grüngut direkt im Garten. Wichtig: ausgewogenes Verhältnis von nassen Abfällen (Gemüseschalen, Grasschnitt) und trockenen Materialien (Karton, Laub, Zweige). Alle 2–4 Wochen wenden, feucht halten.
Grüngutabfuhr und Sammelstellen
Viele Gemeinden bieten braune/grüne Bioabfall-Säcke oder -Kübel an. Grobgut wie Äste (bis 10 cm Durchmesser) kann zu Sammelstellen gebracht werden. Häcksler (CHF 150.– bis 400.–) für eigenes Aufbereiten – beachte Lärmschutzzeiten.
Wurmkompost für Balkon und Kleingarten
Wer keinen Platz für einen klassischen Komposthaufen hat, kann mit einer Wurmkiste (Vermicomposter, CHF 80.– bis 200.–) auch auf dem Balkon oder im Keller kompostieren. Kompostwürmer verarbeiten Küchenabfälle geruchsarm zu wertvollem Wurmhumus, den man als Dünger für Balkon- und Topfpflanzen nutzt. Bokashi-Eimer (CHF 40.– bis 100.–) sind eine Alternative über Fermentation und eignen sich ebenfalls für kleine Wohnungen ohne Aussenraum.
Schädlingsbekämpfung: Umweltschutz in der Schweiz
In der Schweiz sind viele chemische Pestizide strengeren Regeln unterworfen als in der EU. Das Schweizer Chemikalienrecht und das Gewässerschutzgesetz verlangen einen sorgfältigen Umgang.
Mechanische Methoden (bevorzugen)
- Schneckenzäune (Kupferband oder Elektrozaun) statt Schneckengranulat
- Gelbsticker gegen Weisse Fliegen und Blattläuse auf dem Balkon
- Netze (Insektenschutznetz) gegen Schädlinge im Gemüsebeet
- Handfassen/Abklopfen bei kleinem Befall – effizient, null Chemie
Biologische Mittel
- Neem-Öl: zugelassenes Pflanzenschutzmittel, schont Nützlinge
- Bacillus thuringiensis: gegen Schmetterlingsraupen, biologisch abbaubar
- Nützlinge fördern: Marienkäfer, Florfliegen, Igel im Garten willkommen heissen
- Kompost verbessert Bodengesundheit → weniger anfällige Pflanzen
Nützlinge gezielt ansiedeln
Ein Insektenhotel (CHF 20.– bis 80.–) bietet Wildbienen und anderen Nützlingen Unterschlupf und erhöht die Bestäubungsleistung im Garten. Trockenmauern, Totholzhaufen und offene Sandflächen schaffen zusätzliche Lebensräume. Wer auf chemische Mittel verzichtet, profitiert mittelfristig von einem stabileren ökologischen Gleichgewicht mit weniger Massenvermehrungen einzelner Schädlinge.
Buchsbaumzünsler und weitere invasive Schädlinge
Der Buchsbaumzünsler (Cydalima perspectalis) hat sich seit den 2000er-Jahren in der ganzen Schweiz ausgebreitet und kann Buchshecken innert Wochen kahlfressen. Wirksam sind regelmässige Kontrolle ab April, das Absammeln von Raupen und Gespinsten von Hand, Pheromonfallen zur Befallsüberwachung sowie gezielte Behandlung mit Bacillus-thuringiensis-Präparaten bei akutem Befall. Bei starkem, wiederholtem Befall pflanzen manche Gärtnerinnen und Gärtner ihre Buchshecken schrittweise durch resistentere Alternativen wie Ilex crenata (Japanische Stechpalme) oder Liguster um. Auch andere eingeschleppte Arten wie die Kirschessigfliege (bei Beeren und Steinobst) verlangen frühzeitige Netzabdeckung statt breitflächiger Chemie.
Was in der Schweiz verboten / eingeschränkt ist
Glyphosat ist in der Schweiz für Privathaushalte auf Hartflächen (Wege, Einfahrten, Terrassen) verboten. Viele Gemeinden und Kantone schränken es auch auf Privatgärten ein. Spritzmittel nie nahe Gewässer, Bäche oder Gräben anwenden.
Nachhaltiger Garten: Torffreie Erde, Biodiversität & Pestizidverzicht
Ökologisches Gärtnern liegt in der Schweiz im Trend – nicht nur bei Hobbygärtnerinnen und -gärtnern, sondern zunehmend auch bei Gartencentern und Gemeinden.
Torffreie Erde
Torf wird in Mooren abgebaut, die sich nur äusserst langsam regenerieren und wertvolle CO₂-Speicher sind. Immer mehr Schweizer Gartencenter und Anbieter (u. a. Migros Garten und diverse Bio-Marken) führen deshalb torffreie Blumen- und Pflanzerde auf Basis von Kompost, Rindenhumus oder Kokosfasern. Diese Erde ist meist etwas teurer, aber ökologisch deutlich vorteilhafter.
Einheimische Pflanzenarten fördern
Heimische Wildpflanzen und -sträucher bieten einheimischen Insekten, Vögeln und Kleintieren Nahrung und Lebensraum, während viele exotische Zierpflanzen ökologisch kaum genutzt werden. Ein Mix aus einheimischen Hecken (Liguster, Weissdorn, Schwarzdorn), Wildblumenstreifen und stehengelassenem Totholz erhöht die Biodiversität im Garten spürbar, ohne den gestalterischen Anspruch aufzugeben.
Pestizidverzicht und Bio-Gartenbau-Trend
Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide gewinnt in Schweizer Privatgärten zunehmend an Bedeutung – auch begünstigt durch die strengere Zulassungspraxis gegenüber der EU. Vereine für biologisches Gärtnern sowie lokale Samentauschbörsen und Pflanzentauschbörsen unterstützen den Umstieg auf samenfeste, torffrei gezogene und unbehandelte Pflanzen. Mulchen, Mischkultur und Fruchtfolge im Gemüsebeet reduzieren zusätzlich den Schädlingsdruck auf natürliche Weise.
| Erde-Typ | Ökobilanz | Eignung |
|---|---|---|
| Torffrei (Kompost/Rindenhumus) | Moorschonend, geringere CO₂-Freisetzung | Balkonpflanzen, Gemüsebeet, Stauden |
| Torfreduziert | Kompromiss, teils noch Torfanteil | Übergangslösung, oft günstiger |
| Torfhaltig (klassisch) | Höchste Moorbelastung | Zunehmend seltener empfohlen |
Gartenabfälle entsorgen in der Schweiz
Die Entsorgung ist kantonal und kommunal geregelt. Eine Übersicht:
- Grüngut (Grasschnitt, Gartenabfälle): Grüngutabfuhr oder kommunale Sammelstelle
- Äste und Strauchschnitt: Häckseldienst oder Kehrichthof; manche Gemeinden nehmen bis 10 cm Durchmesser
- Erde: Saubere Erde kostenlos oder günstig abgeben; verunreinigte Erde zum Ökihof
- Topf- und Pflanzerde (gebraucht): Kompostier- oder Häckseldienst
- Töpfe (Kunststoff): Kunststoffrecycling oder Sperrgut
- Gartengeräte: Brockenstube, Brockenhaus, Wiederverwertungsstelle oder Entsorgungshof
Gartenfeuer sind in den meisten Schweizer Gemeinden eingeschränkt oder verboten (Feinstaub, Brandschutz). Ausnahmen gelten für Funkenfeuer an bestimmten Daten. Immer vorher bei der Gemeinde nachfragen.
Gartenversicherung: Glasbruch, Gartenhaus & Haftpflicht
Wer in Gartenhaus, Gewächshaus oder wertvolle Bepflanzung investiert, sollte prüfen, was die eigenen Versicherungen tatsächlich abdecken.
Hausratversicherung: Glasbruch und bewegliches Gartenmobiliar
Viele Hausratversicherungen bieten eine optionale Glasbruchversicherung, die auch Glasscheiben von Gewächshäusern, Wintergärten oder Gartenhaus-Fenstern abdecken kann – meist gegen einen Zusatzbeitrag. Bewegliches Gartenmobiliar (Möbel, Grill, kleinere Geräte) ist oft bereits über die reguläre Hausratdeckung mitversichert, allerdings häufig mit einer Höchstsumme für Gegenstände im Freien. Die genauen Bedingungen stehen im Versicherungspolice-Kleingedruckten und sollten vor dem Kauf teurer Gartenausstattung geprüft werden.
Gartenhaus: Gebäude- oder Hausratversicherung?
Fest verankerte, grössere Gartenhäuser gelten je nach Kanton unter Umständen als Gebäudeteil und fallen dann unter die kantonale Gebäudeversicherung (in vielen Kantonen obligatorisch, z. B. bei den kantonalen Gebäudeversicherungen). Kleinere, nicht fest verankerte Geräteschuppen werden dagegen häufig über die private Hausratversicherung mitversichert. Am sichersten ist eine kurze Rückfrage bei der eigenen Versicherung, sobald ein Gartenhaus geplant oder gekauft wird – auch im Hinblick auf Sturm- und Elementarschäden.
Haftpflicht bei herabfallenden Ästen
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haften grundsätzlich für Schäden, die von ihren Bäumen ausgehen, etwa wenn ein morscher Ast auf ein Nachbargrundstück, ein Auto oder eine Person fällt. Eine private Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden in der Regel ab, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt (z. B. ein seit Jahren erkennbar morscher Baum, der nie kontrolliert wurde). Regelmässige Sichtkontrolle grosser Bäume, besonders vor Sturmperioden, reduziert das Risiko und stärkt im Schadenfall die eigene Position gegenüber der Versicherung.
Preisklassen im Überblick: Was kostet ein Schweizer Garten?
| Ausgabenposten | Einstieg CHF | Mittelklasse CHF | Premium CHF |
|---|---|---|---|
| Rasenmäher | 80.– bis 150.– | 250.– bis 500.– | 800.– bis 2'500.– |
| Gartengeräte-Set | 60.– bis 100.– | 120.– bis 250.– | 300.– bis 600.– |
| Gartenhaus | 400.– bis 900.– | 1'200.– bis 3'500.– | 4'000.– bis 8'000.– |
| Bewässerungsanlage | 20.– bis 80.– | 150.– bis 350.– | 500.– bis 1'500.– |
| Gartenmöbel-Set | 150.– bis 350.– | 500.– bis 1'200.– | 1'500.– bis 4'000.– |
| Pflanzen Erstbepflanzung | 80.– bis 200.– | 300.– bis 800.– | 1'000.– bis 3'000.– |
Tipp: Zeitlich günstig kaufen. Rasenmäher und Gartenmöbel sind von Oktober bis Februar 20–40 % günstiger. Pflanzen kauft man am besten im Herbst (gute Anwuchszeit) oder früh im Frühling für die beste Auswahl.
Mieten statt kaufen bei selten genutzten Geräten
Für Geräte, die nur ein- bis zweimal pro Jahr zum Einsatz kommen – etwa Vertikutierer, Häcksler, Aufsitzmäher für einen einmaligen grossen Einsatz oder Hochdruckreiniger – lohnt sich oft die Miete (CHF 30.– bis 80.– pro Tag bei Jumbo, Landi oder lokalen Maschinenvermietungen) statt des Kaufs. So spart man Anschaffungskosten, Lagerplatz und Wartungsaufwand für Geräte, die den Grossteil des Jahres ungenutzt im Gartenhaus stehen würden.
Schweizer Shops für Gartenprodukte
Bau- und Gartencenter
- Jumbo (jumbo.ch): Grösste Auswahl an Gartengeräten, Pflanzen und Gartenhäusern in der Schweiz. Oft gute Saisonangebote.
- Hornbach (hornbach.ch): Günstige Preise, breites Sortiment, viele Filialen im Mittelland.
- OBI CH (obi.ch): Vergleichbar mit Hornbach, gute Qualitätsgeräte-Auswahl.
- Landi (landi.ch): Stark bei Gartenmaschinen (Husqvarna, STIHL), Landwirtschaftsbedarf und Tiernahrung. Gute Werkzeugqualität.
- Migros Garten (migros.ch/garten): Saisonaler Pflanzenverkauf, Dünger, Blumenerde. Günstig für Einstiegsgeräte.
Online-Handel Schweiz
- Galaxus/Digitec (galaxus.ch): Grosse Auswahl, Schweizer Preise, schnelle Lieferung
- Brack.ch: Vor allem Elektrogeräte und Akkuwerkzeug
- Qoqa.ch: Saisonale Aktionen, auch Gartenartikel
- Ricardo.ch: Gebrauchte Gartengeräte und -möbel
Occasion kaufen: Ricardo, Anibis & Saisonrabatte
Gebrauchte Gartengeräte (Rasenmäher, Hochdruckreiniger, Vertikutierer, Aufsitzmäher) finden sich häufig auf Ricardo.ch, Anibis.ch oder im aban-Marktplatz – oft 30–60 % günstiger als Neupreise. Vor dem Kauf Messer/Klingen auf Verschleiss prüfen, Akkus auf Ladezustand testen und das Gerät nach Möglichkeit kurz laufen lassen. Wer nicht auf ein bestimmtes Gerät angewiesen ist, findet zusätzliche Ersparnisse am Ende der Saison: Gartenmöbel im September, Rasenmäher und Motorgeräte oft ab Oktober, wenn die Fachhändler ihr Lager für die Wintersaison räumen.
Checkliste: Bevor Sie mit dem Garten loslegen
Zum Abschluss eine kompakte Übersicht der wichtigsten Punkte aus diesem Ratgeber – zum Abhaken vor dem ersten grösseren Gartenprojekt.
- Klimazone und Höhenlage des Grundstücks bestimmt (Mittelland, Alpen oder Tessin)
- Bodentest gemacht (pH-Wert, Bodenart) und passende Erde/Kompost geplant
- Bewässerungslösung gewählt (Giesskanne, Sprinkler, Tropfsystem, ggf. Regenwassernutzung)
- Grundausstattung an Handwerkzeug vorhanden (Spaten, Harke, Gartenschere, Schubkarre)
- Bei Gartenhaus oder grösserem Zaun: Baubewilligung bzw. Meldepflicht bei der Gemeinde geklärt
- Grenzabstände für neue Bäume und Hecken im kantonalen EG ZGB nachgeschlagen
- Kompostierlösung organisiert (eigener Kompost, Grüngutabfuhr oder Wurmkiste)
- Grundsatzentscheid für biologische statt chemische Schädlingsbekämpfung getroffen
- Hausrat- resp. Gebäudeversicherung auf Gartenhaus, Glasbruch und Haftpflicht geprüft
- Saisonkalender im Kopf: Aussaat im Frühling, Pflege im Sommer, Winterfestmachung im Herbst
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Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich eine Baubewilligung für ein Gartenhaus in der Schweiz?
Das hängt vom Kanton und der Gemeinde ab. Viele Kantone erlauben Gartenhäuser bis 10–15 m² Grundfläche ohne Baubewilligung, sofern sie nicht beheizbar, nicht dauerhaft bewohnt und nicht fest verankert sind. Einige Gemeinden verlangen trotzdem eine Meldung oder Anzeige. Massgeblich ist die kantonale Baugesetzgebung und das lokale Bau- und Zonenreglement. Immer beim Gemeindeamt nachfragen, bevor man etwas aufstellt.
Welche Pflanzen eignen sich für den Schweizer Garten?
Für das Mittelland (Zone 7–8): Rosen, Hortensien, Lavendel, Apfel- und Birnbäume, Liguster, Hainbuche. Für höhere Lagen (Zone 5–6): Alpenrosen, Bergenia, sibirische Schwertlilien. Im Tessin (Zone 9): Oleander, Palmen, Zitrus in Kübeln. Heimische Wildpflanzen sind überall ökologisch wertvoll und pflegeleicht.
Muss ich in der Schweiz Gartenabfälle kompostieren?
In den meisten Schweizer Gemeinden gilt eine Pflicht zur getrennten Entsorgung von Grüngut und pflanzlichen Küchenabfällen. Diese dürfen nicht in den Kehrichtsack. Die meisten Gemeinden bieten eine Grüngutabfuhr (oft wöchentlich im Sommer) oder kommunale Sammelstellen an. Eigenes Kompostieren ist die umweltfreundlichste Lösung und in der Regel ohne Einschränkungen erlaubt.
Wie teuer ist ein guter Rasenmäher in der Schweiz?
Einfache Elektrogeräte gibt es ab CHF 80.–. Akkurasenmäher für Flächen bis 500 m² kosten CHF 250.– bis 500.–. Grosse Benzin-Selbstfahrer für über 800 m² kosten CHF 800.– bis 1'500.–. Robotermäher beginnen bei CHF 400.– für einfache Geräte; gute Markenroboter (Husqvarna, Gardena) liegen bei CHF 1'200.– bis 3'500.–. Gerät nach der Saison kaufen spart oft 20–30 %.
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