Mietzins-Senkung
bei tieferem Referenzzins
Sinkt der Referenzzinssatz, steht dir als Mieter eine Mietsenkung zu. Rechne aus, wie viel — pro 0,25-%-Schritt rund 2,91 % weniger Miete. Lokal im Browser.
💡 Einfach: Jeder 0,25-%-Schritt nach unten = grundsätzlich −2,91 % Miete (Verordnung VMWG). Du musst die Senkung aber aktiv verlangen. Vermieter darf Teuerung & Kosten gegenrechnen — der echte Betrag kann etwas tiefer sein. Nichts wird hochgeladen.
Regel: pro 0,25-Prozent-Senkung des Referenzzinses −2,91 % Miete, bei mehreren Schritten etwas weniger als die Summe (zwei Schritte = −5,66 %, Art. 13 VMWG). Teuerung (40 % LIK) und allgemeine Kostensteigerung darf die Vermieterschaft gegenrechnen. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Senkung verlangen, ohne Fehler: das Mietzins-Paket Schweiz.
- Der echte Betrag: Referenzzins, Teuerung (40 % des Landesindexes) und Kostensteigerungen verrechnet, so wie der Vermieter rechnen wird
- Der richtige Termin: nächstmöglicher Kündigungstermin aus deinem Vertrag und der letzte Tag, an dem dein Brief ankommen muss
- Der fertige Brief: Herabsetzungsbegehren nach Art. 270a OR mit deinen Angaben, zum Ausdrucken und Unterschreiben
- Was danach kommt: die 30-Tage-Fristen mit Datum, der Weg zur Schlichtungsbehörde, Schutz vor Rachekündigung
Eine HTML-Datei mit Anleitung, läuft offline in jedem Browser, auch auf dem Handy. Deine Angaben bleiben auf deinem Gerät. Planungshilfe, keine Rechtsberatung.
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für Wohnen & Geld CH.