⚠️ Diese Berechnung ist eine Näherung und ersetzt keine offizielle Lohnabrechnung. BVG-Satz variiert je nach Pensionskasse und Lohnklasse. Gerechnet mit 12 Monatslöhnen, BVG als gesetzliches Minimum (viele Pensionskassen verlangen mehr). Die Quellensteuer-Näherung (nur wenn «Ja») basiert auf groben kantonalen Durchschnittssätzen — für die genaue QST wende dich an die kantonale Steuerverwaltung.
Was wird vom Lohn abgezogen?
In der Schweiz unterscheidet man zwischen Pflichtabzügen (gesetzlich vorgeschrieben) und freiwilligen Abzügen. Pflicht: AHV/IV/EO (5,3 % Arbeitnehmeranteil, der Arbeitgeber zahlt nochmals 5,3 %, total 10,6 %), ALV (1,1 % bis CHF 148'200 Jahreslohn, darüber nichts), NBU (Nichtberufsunfall, je nach Versicherer, versichert bis CHF 148'200). BVG (Pensionskasse): Die gesetzlichen Altersgutschriften betragen je nach Alter 7–18 % des koordinierten Lohns, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen; der Arbeitnehmer trägt höchstens die Hälfte. Quellen: Merkblatt 2.01, 2.08, BSV, Stand 2026.
Einkommenssteuer: Anders als in Deutschland wird sie in der Schweiz nicht direkt vom Lohn einbehalten, ausser bei Quellensteuer-Pflicht (Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C). Alle übrigen zahlen ihre Steuern selbst per Steuererklärung. Das macht den Vergleich zwischen Brutto und Netto in der Schweiz schwieriger.
Abzug
Satz (AN-Anteil)
Grundlage
Bemerkung
AHV/IV/EO
5,3 %
Gesamtlohn, ohne Obergrenze
Arbeitgeber zahlt nochmals 5,3 %
ALV
1,1 %
Lohn bis CHF 148'200/Jahr
Darüber kein Beitrag (Solidaritätsbeitrag seit 2023 abgeschafft)
BVG (Pensionskasse)
mind. 3,5–9 %
Koordinierter Lohn (höchstens CHF 64'260)
Hälfte der Altersgutschrift 7–18 %; viele Kassen verlangen mehr
NBUV (Nichtberufsunfall)
ca. 0.5–1.5 %
Lohn bis CHF 148'200/Jahr
Nur bei ≥ 8h/Woche Arbeit beim gleichen AG
Krankentaggeld (KTG)
ca. 0.3–0.8 %
Gesamtlohn
Je nach Arbeitgeber-Modell
Quellensteuer
Variiert stark
Bruttolohn
Nur für QST-Pflichtige, kantonale Tarife
Häufige Fragen zum Nettolohn in der Schweiz
Warum ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto in der Schweiz kleiner als in Deutschland?
In der Schweiz gibt es keine direkte Lohnsteuer-Quellenabzugspflicht für Schweizer Bürger und Niedergelassene (Ausweis C). Die Einkommenssteuer wird per jährlicher Steuererklärung abgerechnet. Das bedeutet: Der monatliche Nettolohn ist netto höher als man denkt — aber man muss selbst Steuergelder zurücklegen. Als Faustregel: Für Zürich ca. 20–30 % Einkommenssteuer auf das steuerbare Einkommen einplanen. Quellensteuer-Pflichtige (Ausländer ohne C-Ausweis) zahlen direkt vom Lohn.
Was ist der Unterschied zwischen AHV-Pflicht und BVG-Pflicht?
Angestellte zahlen AHV-Beiträge ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, grundsätzlich ab dem ersten Franken; Kleinlöhne bis CHF 2'500 im Jahr pro Arbeitgeber nur auf Wunsch. Ab dem Referenzalter gilt ein Freibetrag von CHF 1'400 im Monat. BVG (2. Säule) ist ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 obligatorisch (2025/2026; 2027: 23'040). Versichert ist der koordinierte Lohn: Jahreslohn bis CHF 90'720 minus Koordinationsabzug CHF 26'460, also höchstens CHF 64'260. Höhere Löhne versichern nur überobligatorische Pläne.
Wie berechnet sich die Quellensteuer in der Schweiz?
Quellensteuer gilt nur für Personen ohne Niederlassungsbewilligung C (meist B-Ausweis-Inhaber oder Kurzaufenthalter). Der Satz variiert je nach Kanton, Bruttolohn, Zivilstand und Anzahl Kinder. Beispiel Zürich, ledig, CHF 6'000 Brutto/Monat: ca. 12–16 % Quellensteuer. Verheiratet mit 2 Kindern: deutlich weniger. Wer mehr als CHF 120'000/Jahr verdient, muss trotz Quellensteuer eine ordentliche Steuererklärung einreichen (nachträgliche ordentliche Veranlagung, NOV).
Kann ich meinen Nettolohn erhöhen?
Ja — durch legale Steueroptimierung: Einzahlungen in die Säule 3a (mit Pensionskasse max. CHF 7'258 pro Jahr, ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288) und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Berufsauslagen (Fahrkosten, auswärtige Verpflegung, Weiterbildung) reduzieren das steuerbare Einkommen. Hypothekarschulden bei Wohneigentum sind abziehbar. Für Quellensteuer-Pflichtige kann eine Korrektur der Tarife bei der kantonalen Steuerverwaltung beantragt werden.